Die Fachstelle für Inklusion ist zuständig für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Ebersberg:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk
Auf dieser Seite finden Sie auch eine Übersetzung der Konvention in Leichte Sprache.
Steuerungsgremium Inklusion
Mit der ersten Inklusionskonferenz im Juni 2014 hat der Landkreis Ebersberg den Startschuss gesetzt, die UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen seiner Möglichkeiten umzusetzen.
Aus der Konferenz hervorgegangen ist das Steuerungsgremium Inklusion.
Dieses Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
- Kreisrätinnen und Kreisräte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung,
- Vertreterinnen und Vertreter sozialer Einrichtungen und
- Betroffenen.
Es ist mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen aus unterschiedlichsten Handlungsfeldern, wie zum Beispiel Schule, Arbeit, Mobilität und Wohnen betraut.
Aufgabe der Fachstelle ist es, das Steuerungsgremium zu koordinieren, zu moderieren und daraus entstehende Projekte in Kooperation mit anderen umzusetzen.
Stand: April 2023
Sachgebiet 62 - Sozialplanung und Demografie
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