Meldung vom 09.05.2022 Der Landkreis Ebersberg kümmert sich seit 2014 intensiv um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen seiner Möglichkeiten.

In Artikel 30 dieser Konvention wird die gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport formuliert.
Zu diesem Zweck hat eine vom Sachgebiet Sozialplanung und Demografie des Landratsamts initiierte Projektgruppe den Leitfaden „Des machma glei barrierefrei“ zur Planung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen entwickelt.
Der Leitfaden soll zum einen mehr Bewusstsein für sichtbare und unsichtbare Barrieren schaffen. Zum anderen möchte er dazu beitragen, dass Veranstalter*innen konkretes Wissen an die Hand bekommen, wie man die Barrieren beseitigen kann oder sie gleich gar nicht entstehen lässt.
Die einen zieht es ins Theater. Wieder andere möchten einen spannenden Vortrag besuchen. Doch dann: Vor dem Theater sind Stufen und es gibt keinen anderen Eingang, so dass ein Besucher im Rollstuhl nicht in das Gebäude kommt. Die Ankündigung für den Vortrag ist in zu kleiner Schrift geschrieben. Ein sehbeeinträchtigter Mensch kann die Einladung schlecht oder gar nicht lesen.
Eine Referentin spricht zu schnell und benutzt zu viele Fremdwörter. Dies hindert manchen daran den Vortrag zu verstehen.
Barrieren gibt es nicht nur bei Gebäuden, sondern auch im Gespräch, bei Informationen, im Internet und bei Veranstaltungen selbst. Es gibt also noch etliches zu tun, um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Jessica Aichelburg (Kreisjugendring), Edith Fuchs (Offenes Haus der Arbeiterwohlfahrt), Leonhard Martz (Kreisjugendring) und Angela Prommersperger (Inklusionsbeauftragte des Landratsamtes) haben eine Umfrage per Fragebogen unter Betroffenen, Angehörigen, Freund*innen und deren näheren sozialen Umfeld durchgeführt. Sie wollten mehr darüber herausfinden, auf welche Barrieren Menschen mit Beeinträchtigung stoßen und was sie brauchen, damit sie so gut wie möglich an allem teilnehmen können. „Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei all jenen bedanken, die bei der Gestaltung des Leitfadens mitgewirkt haben“, sagt die Inklusionsbeauftragte.
Die Ergebnisse der Umfrage sind in die übersichtlichen Checklisten eingeflossen. Dies soll es Veranstalter*innen ermöglichen, in das Thema einzusteigen bzw. ihre Bemühungen weiter zu entwickeln. Oft braucht es nicht viel und kostet nichts, um mehr in Richtung Barrierefreiheit zu gelangen. In den Checklisten findet man zum Beispiel solche Empfehlungen:
- Haben wir in der Einladung eine Ansprechperson angegeben, damit Besucher*innen im Vorfeld ihre Fragen und ihren zusätzlichen Bedarf klären können?
- Haben wir den Text ohne ein Bild im Hintergrund gestaltet?
- Haben wir hohe Kontraste verwendet?
- Haben wir Plätze für Menschen im Rollstuhl und deren Begleitungen freigelassen?
Neben den Checklisten gibt es auch ein ausführliches Adress- und Linkverzeichnis nebst Arbeitshilfen. Hier finden sich unter anderem Antworten auf: Wo kann ich eine mobile barrierefreie Toilette ausleihen? (Hier sei so viel verraten: Der Einrichtungsverbund Steinhöring hat eine mobile barrierefreie Toilette mit Unterstützung der Kreissparkassenstiftung und des Landkreises angeschafft. Diese kann von allen Veranstalter*innen im Landkreis über die Firma MS-Verleih - https://ms-verleih.com -ausgeliehen werden)
Wie kann ich ein Video untertiteln? Welcher Kontrast ist ausreichend hoch? Aber auch: Wo kann ich finanzielle Förderung erhalten?
Ein Glossar mit der Erläuterung der wichtigsten Begriffe, was zum Beispiel ein Screenreader oder Leichte Sprache ist, rundet den Leitfaden ab. Als kleine Zugabe ist ein Maßband eingelegt, in dem wichtige Maßangaben in Bezug auf Barrierefreiheit vermerkt sind wie zum Beispiel die Bewegungsfläche, die ein Rollstuhlfahrer benötigt oder wie breit eine Türöffnung mindestens sein muss.
Ganz wichtig ist der Projektgruppe zu betonen, dass jede Umsetzung einer Empfehlung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Was ist den Veranstalter*innen leicht möglich umzusetzen? Was kann beim nächsten Mal noch angeboten werden? „Einfach anfangen“, ermuntern die Mitglieder der Projektgruppe.
Den Leitfaden in gedruckter Form erhält man im Landratsamt und in den Gemeinden. Die digitale, barrierefreie Version findet man unter https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/inklusion unter dem Menüpunkt „Barrierefreie Veranstaltungen“ (digitale, barrierefreie Version).
Für Fragen steht die Inklusionsbeauftragte per Mail oder telefonisch zur Verfügung: demografie@lra-ebe.de, 08092 823 538.
Um ihre Arbeit weiterentwickeln zu können, freuen sich die Mitglieder der Projektgruppe über Rückmeldung zu dem Leitfaden.